„Versprochen gebrochen!“ Angela Merkel kritisierte zu Recht die zahlreichen nicht eingelösten Wahlversprechen ihres Amtsvorgängers Gerhard Schröder. Jetzt segelt die Große Koalition auf dem gleichen Kurs. Beim Antidiskriminierungsgesetz feiert der Wahlbetrug munter Urständ. Allen voran versprachen Merkel und Stoiber, die gesetzlichen Vorgaben aus Brüssel nur noch im Verhältnis 1:1 umzusetzen, um den ohnehin gebeutelten Standort Deutschland nicht noch zusätzlich zu belasten. Und was passiert? Das Brüsseler Antidiskriminierungsgesetz wird in vorauseilendem Gehorsam in Deutschland schärfer umgesetzt als erforderlich: Während die EU nur die Benachteiligung wegen Religion, Rasse, Weltanschauung und Geschlecht verlangt, werden in Deutschland auch Diskriminierungen wegen Alter, Behinderung und sexueller Orientierung verboten sein. Darüber hinaus werden nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Betriebsräte und Gewerkschaften mit umfangreichen Klagerechten ausgestattet.
Pikant ist die Haltung der neuen Regierung schon deshalb, weil die CDU den ursprünglich von Rot-Grün eingebrachten Gesetzentwurf erfolgreich zu Fall brachte. Berauscht von den süßen Düften der Macht und des Opportunismus haben alle Beteiligten vergessen, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Die Wirtschaftspolitik sollte Arbeitsplätze schaffen, Wachstums- und Wettbewerbschancen für den Standort Deutschland gewährleisten, und ganz vehement wurde zu Recht gefordert, die Bürokratie abzubauen.
Mit dem Gleichstellungsgesetz verstößt die neue Regierung gleich dreifach gegen diese Maximen. Denn das Gesetz
Das Ergebnis wird sein: nicht mehr, sondern weniger Arbeitsplätze. Nicht mehr, sondern weniger Investitionen am Standort Deutschland. Und nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Ein glatter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag und ein Rückschlag für das Direktmarketing!