


In den Haltungen der politischen Parteien zum Direktmarketing spiegelt sich ihr generelles Menschenbild wider. Rot-Grün setzt weiterhin auf ein völlig veraltetes Menschenbild nämlich auf den unmündigen und unselbständigen Verbraucher, dem offensichtlich abgesprochen wird, selbst zu entscheiden, ob und wann er Werbung erhalten möchte. Das Antidiskrimierungsgesetz ist nur ein Beispiel dafür, wie SPD und Grüne die Überregulierung zum politischen Grundprinzip erheben. Die bisherige Bundesregierung setzt dabei EU-Recht nicht eins zu eins um, sondern weitaus restriktiver als Brüssel und das bedeutet für bundesdeutsche Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren europäischen Konkurrenten („Inländerdiskriminierung“). Alle europäischen Regierungen nutzen Deregulierung und Abbau von Restriktionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Rot-Grün tut das Gegenteil. Die Bundesregierung missbraucht den Schutzgedanken, um in Wahrheit die Freiheit zu beschneiden.
Auch wenn sich das dunkelrote Linksbündnis aus PDS und WASG zum Thema Direktmarketing noch nicht geäußert hat, wird sich Linksaußen wohl kaum zur heiligen Johanna des Direktmarketings entwickeln. Populismus ist in der Regel eine eher schlechte Grundlage, um vernünftige und abgewogene Positionen zu entwickeln.


Schwarz-Gelb steht dagegen für einen massiven Bürokratieabbau und will Vorschriften und Reglementierungen auf das unbedingt Notwendige zurückführen. CDU und FDP lassen außerdem erkennen, dass ihre Gesetzesvorstellungen nicht grundsätzlich zu Lasten der Werbewirtschaft ausfallen. Auch eine „Übererfüllung“ bei der Umsetzung von EU-Recht wird es vermutlich unter einer CDU/FDP-Regierung nicht geben, womit die deutsche Werbewirtschaft im europäischen Vergleich zumindest nicht benachteiligt wäre. Allerdings bleibt auch hier abzuwarten, ob den Worten Taten folgen werden. So war die Performance der CDU beim Thema UWG mehr als enttäuschend.
