„Ein Wettbewerbsverstoß ist ja kein Kapitalverbrechen“, sagt Stefan Knoll. Der Vorstandsvorsitzende der SNT Deutschland und Vizepräsident des DDV handelt mit dieser Bemerkung alles andere als geschickt. Allerdings spricht er damit aus, was in der deutschen Wirtschaft usus ist. Wie die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht meldet, gingen im vergangenen Jahr insgesamt 20.376 Beschwerden wegen Wettbewerbsverstößen ein. Das entspricht einer Steigerung um neun Prozent im Vergleich zum Jahr 2003. „Den größten Anteil daran haben mit fast 5.500 Fällen Werbeaktionen mit intransparenten Verkaufsförderungsmaßnahmen oder unlautere Gewinnspiele“, sagt Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbandes. In vielen Fällen ging die Wettbewerbszentrale gegen Gewinnspiel-Aussendungen vor, in denen die Teilnahme an den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen geknüpft war bzw. die Verbraucher sich daran nur mit dem Anruf bei einer kostspieligen 0190er Nummer beteiligen konnten. Knapp 3500 Beschwerden gingen über irreführende Werbung ein.
Auffällig sei weiterhin, so Dr. Münker, dass unerwünschte Werbung via Telefon, Telefax und E-Mail weiterhin hoch im Kurs stünden. Die Verschärfung des UWG, das eine solche Kontaktaufnahme nur noch bei ausdrücklicher bzw. mutmaßlicher Einwilligung gestattet, hat offenbar keinen Einfluss auf das Verhalten der werbetreibenden Wirtschaft.