Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeitgesetz, Lohnfortzahlung und Betriebsverfassung – das deutsche Arbeitsrecht ist eine soziale Errungenschaft. Allerdings nur für diejenigen, die (noch) einen Arbeitsplatz haben. Ansonsten entpuppt es sich als wahrer Motor für den Transfer deutscher CC-Arbeitsplätze ins Ausland: Mit einem Lohnniveau, das 30 Prozent und mehr unter dem deutschen liegt, einem breiten Angebot an native speakers und zum Teil sehr guten technischen Voraussetzungen bieten Länder wie die Türkei, Südafrika oder die Staaten Osteuropas inzwischen attraktive CC-Standorte – und einen Ausweg aus der Kostenspirale. Was kann, was muß die Politik für den Call Center-Standort Deutschland tun?
Innerhalb der letzten zehn Jahre stieg die Arbeitslosigkeit in Deutschland so stark wie in kaum einem anderen Industrieland. Gleichzeitig nahm die durchschnittliche Arbeitszeit stärker ab als in fast allen Industriestaaten. Mittlerweile haben wir hierzulande die niedrigste Arbeitszeit hinter Norwegen und den Niederlanden. Der vielfach beschworene Ansatz „Arbeitszeitverkürzung schafft Arbeitsplätze“ ist damit obsolet.
Andererseits zeigen Untersuchungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft: Schon die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde pro Woche würde 60.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Wenn die Arbeitszeit um zwei Stunden verlängert würde, entstünden sogar 100.000 neue Jobs.
Noch viel wichtiger als die Verlängerung ist die Flexibilisierung der Arbeit. Gerade die Unternehmen der CC-Branche sind darauf angewiesen, die Personaleinsatzplanung auf Call-Volumina abzustimmen. Dabei sind Nacht- und Wochenendarbeit unvermeidlich. Wer wann und wie lange arbeitet, muss in einer freien Wirtschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern weitgehend ohne die regulatorische Einflussnahme des Staates frei verhandelbar sein.
Der Kündigungsschutz muss einerseits langjährig Beschäftigte schützen – er darf andererseits Neueinstellungen nicht blockieren und muss kleineren Unternehmen die Möglichkeit bieten, auf eine veränderte Geschäftslage flexibel zu reagieren. Deshalb darf er nicht für Unternehmen gelten, die weniger als 20 Mitarbeiter haben. Größere Unternehmen brauchen die Möglichkeit, mit ihren neu eingestellten Mitarbeitern eine gesetzlich geregelte Abfindung für den Fall der betriebsbedingten Kündigung zu vereinbaren.
Durchschnittlich 42 Arbeitstage ist ein deutscher Existenzgründer damit beschäftigt, alle bürokratischen Hürden zu nehmen – in Dänemark sind es gerade mal drei Tage. Als Deutschland unter Adenauer und Erhard sein Wirtschaftswunder erlebte, waren die Gesetzbücher nur ein fünftel so dick wie heute, und der öffentliche Dienst hatte noch nicht einmal halb so viel Mitarbeiter wie heute. Deutschland braucht deshalb einen Bürokratie-Abbau. Das bedeutet zum Beispiel: Kleinbetriebe von statistischen Auskunftspflichten zu befreien, Ausbildungsverordnungen weiter zu deregulieren und Arbeitszeiten generell nicht mehr gesetzlich zu regeln.
Gerade Call und Communication Center müssen in die Lage versetzt werden, mit einer flexiblen Personaleinsatzplanung auf eine schwankende Auftragslage und oft auch tageszeitlich unterschiedliche Call Volumina zu reagieren. Wenn sich die Arbeitnehmer nicht auf die Bedürfnisse ihrer Auftraggeber einrichten, werden Call Center Manager das entsprechende Personal im Ausland beschäftigen zu Lasten des Standortes Deutschland.