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UWG-Regelung zum eMail-Marketing
Viel Lärm um nichts?!
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Die europäische Vorgabe zum eMail-Marketing wurde im deutschen UWG umgesetzt - Doch bringt das neue Gesetz wirklich einen Nutzen für den Verbraucher?
Bei genauer Betrachtung scheint sich hierbei genau das zu wiederholen, was sich bereits bei der unlängst beschlossenen Novellierung im Bereich Telemarketing herauskristallisiert hat:
In diesem Fall wurde dem Verbraucherschutz ein Bärendienst erwiesen. Das UWG schafft Call Center-Arbeitsplätze im Ausland und Anrufmaschinen belästigen den Verbraucher nach wie vor, während der persönliche Serviceanruf (selbst bei bestehender Kunden-Beziehung) verbraucherfeindlich erschwert wird.
Die wenigen seriösen, vom Adressaten akzeptierten Anrufe werden diskriminiert, die schwarzen Schafe hingegen kommen ungeschoren davon.
Und selbiges lässt sich ohne weiteres für die Entwicklung im eMail-Marketing prognostizieren. Schon heute straft die Realität den Gesetzgeber Lügen, denn der so genannte Spam im elektronischen Briefkasten ist zum großen Teil englischsprachig, und die wenigen ernst zu nehmenden E-Mails werden in der Masse des Spams übersehen. Und daran wird sich durch das neue Gesetz sicherlich nichts ändern.
Welch eine weltfremde Gesetzgebung! Vorhandene Missstände bekommt man auf diese Weise sicherlich nicht in den Griff.
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