Geschäftsbereich SOFTWARE (pTS)
1. Liefergegenstand
1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen liefert pTS dem Kunden Softwareprogramme im maschinenlesbaren Object Code.
1.2 Software, Dokumentation und Handbücher werden – soweit verfügbar – in deutscher Sprache geliefert.
1.3 Eigenschaftsbeschreibungen der Software können nur dann als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB angesehen werden, wenn die Übernahme einer solchen Garantie ausdrücklich durch pTS erklärt worden ist.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt frei Haus bis zur Wareneingangsstelle des Kunden.
2.2 Mit Eintreffen des Liefergegenstands auf dem Betriebsgelände des Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf diesen über.
2.3 Sofern für die unbeschränkte Freigabe der Softwaremodule ein Autorisierungscode erforderlich ist, wird pTS den Kunden darauf hinweisen. Unverzüglich nach der Lieferung wird der Kunde den Autorisierungscode erfragen, der sich ggf. auch auf die Anzahl gleichzeitiger oder berechtigter Benutzer bezieht.
2.4 Sollte pTS mit der Lieferung in Verzug kommen, so ist der Kunde nach erfolgloser schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Alle weitergehenden Ansprüche unterliegen der Regelung aus Punkt 8.
2.5 Wenn pTS nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist pTS berechtigt, ihre Lieferung von der Vorauszahlung der Lizenzgebühr oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.
3. Installation, Abnahme, Einweisung und Schulung
3.1 Auf Wunsch übernimmt pTS die Installation gegen Berechnung.
3.2 Wenn der Kunde selbst installiert, gilt der Liefergegenstand 7 Tage nach Lieferung als installiert, wenn der Kunde nicht schriftlich und unter genauer Angabe der Hinderungsgründe widerspricht.
3.3 Die Einweisung oder Schulung des Kunden führt pTS aufgrund gesonderter Absprache gegen Berechnung durch.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt mit Versand, soweit im Einzelfall nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.
4.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Leistet der Kunde trotz zweifacher Mahnung die fällige Lizenzgebühr nicht, ist pTS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Kunde nicht länger berechtigt, die Software zu nutzen. Vielmehr hat er unverzüglich Software und Dokumentationen zurückzugeben und bereits installierte Software zu löschen. Das Recht von pTS anstatt oder neben dem Rücktritt andere Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
4.4 Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist pTS berechtigt, Verzugszinsen in marktüblicher Höhe, mindestens aber von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen.
4.5 Eine Aufrechnung mit Forderungen, die weder von pTS anerkannt noch rechtskräftig bestätigt wurden, ist ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
5.1 pTS gewährleistet, daß die Programme der jeweiligen aktuellen (Leistungs-) Dokumentation entsprechen.
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
5.3 Weiterentwicklungen der Produkte, die die Funktionen nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
5.4 Der Kunde wird alle Störungen unverzüglich melden und ausreichende Daten für die Fehlerbestimmung zur Verfügung stellen.
5.5 pTS wird die von ihr zu vertretenden Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.
5.6 Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde pTS eine angemessene schriftliche Nachfrist setzen und nach einem erneuten Fehlschlagen den Kauf rückgängig machen.
5.7 Die vorstehenden Regeln gelten auch für den Fall, daß andere von pTS zu vertretende Mängel auftreten.
5.8 Alle weitergehenden Ansprüche unterliegen der Regelung aus Punkt 8. Die Haftung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleibt unberührt.
5.9 Alle Leistungen, die nicht unter Gewährleistung fallen, werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Softwarelizenzen
6.1 Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Recht, die erworbene Software mit der lt. Angebot bzw. Vertrag maximalen zulässigen Anzahl gleichzeitiger Nutzer zu nutzen.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, die Software einmal zu Sicherungszwecken zu kopieren. Dabei müssen alle Schutzrechtsvermerke unverändert übernommen werden.
6.3 Die Schutzrechtsvermerke der Dokumentation Handbücher dürfen nicht modifiziert oder entfernt werden.
6.4 Software und Dokumentation dürfen nur im Einverständnis mit pTS modifiziert werden. Es darf keine Maßnahme vorgenommen werden, um ein dem Quellcode gleichwertiges Produkt zu erhalten. Eine Dekompilierung oder andere Maßnahmen eines Reverse Engineering sind nur im Rahmen des § 69 e UrhG zulässig. Die Schutzrechtsvermerke müssen unverändert beibehalten werden.
6.5 Die Software und die dazugehörende Dokumentation sind vertraulich zu behandeln. Ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von pTS dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Davon ausgenommen sind die Mitarbeiter des Kunden sowie solche Personen, die auftragsgemäß dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben. Sie alle müssen jedoch zuvor die Nutzungsbeschränkungen des Kunden in schriftlicher Form anerkannt haben.
6.6 Weitergehende Nutzungen sind unzulässig. Mit Ausnahme des vorstehenden Lizenzrechts verbleiben alle Rechte an Software und Dokumentation bei pTS.
6.7 Falls der Kunde gegen wesentliche Lizenzbedingungen verstößt, ist pTS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.8 Auf Updates oder Nachfolgeversionen kommen dieselben Bestimmungen zur Anwendung wie für die zuerst gelieferte Software. Update- oder Nachfolgeversions-Lieferungen verlängern die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht, sofern es sich um kostenlose Lieferungen von pTS handelt, im übrigen dann nicht, soweit Fehler oder Mängel betroffen sind, die bereits der ursprünglichen Version oder den weiter zu verwendenden Installationen anhaften.
7. Schutzrechte
7.1 Sobald dem Kunden gegenüber behauptet wird, die Benutzung der Software verstoße gegen ein im Lieferland gültiges Patent, Copyright oder sonstiges Schutzrecht, wird der Kunde pTS unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Darüber hinaus hat der Kunde mit pTS abzusprechen, auf welche Weise auf die behaupteten Ansprüche des Dritten reagiert werden soll, insbesondere, ob die Ansprüche anerkannt werden sollen oder ob eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Berechtigung der Ansprüche zu führen ist. pTS stellt den Kunden von allen möglichen Ansprüchen Dritter, gerichtlich auferlegten Kosten, Verfahrenskosten sowie Schadensersatzansprüche und Vergleichsbeträge frei. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von Klausel 8.
7.2 Sofern die weitere Nutzung gerichtlich untersagt wird oder nach Ansicht von pTS zu erwarten ist, wird pTS dem Kunden nach ihrer Wahl entweder das Recht verschaffen, die Software weiter zu nutzen oder sie modifizieren. Sollten beide Möglichkeiten nicht zu angemessenen Bedingungen zu verwirklichen sein, ist der Kunde berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.
7.3 pTS ist nicht verantwortlich für Schutzrechtsverletzungen, die darauf beruhen, daß die Software vom Kunden verändert oder mit anderen Produkten kombiniert wurde.
7.4 Schadensersatz über die in Klausel 7.1 genannten Beträge hinaus schuldet pTS nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Klausel 8 und ggf. 9.
8. Haftung
8.1 pTS haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die fahrlässige Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht handelt. Im letztgenannten Fall wird jedoch keine Haftung für solche Schäden übernommen, mit denen vernünftigerweise nicht gerechnet werden musste.
8.2 Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf jede Rechtsgrundlage, gleich ob Verzug, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluss, positive Forderungsverletzung, Schutzrechtsverletzungen oder unerlaubte Handlung. Die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
8.3 Alle vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von pTS.
8.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre.
9. Treuepflichten
Auftraggeber und pTS verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung zahlt die gegen diese Regelung verstoßende Partei der anderen Partei eine einmalige Pauschale von EUR 10.000,--, unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
10. Allgemeines
10.1 Der Kunde ist damit einverstanden, daß seine Daten für interne geschäftliche Zwecke von pTS gespeichert und innerhalb des pTS Firmenverbunds, der auch die Vertriebspartner umfasst, weitergegeben werden dürfen.
10.2 Die Rechte aus dem Kaufvertrag sind nicht übertragbar.
10.3 Alle Erklärungen aufgrund dieses Vertrags sowie seine Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung abweichender Bedingungen des Kunden.
10.4 Sofern eine Vertragsbestimmung unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
10.5 Der Vertrag unterliegt dem Recht der BRD. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
10.6 Der Gerichtsstand ist Hamburg.
















